LuftVG

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James
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LuftVG

Beitragvon James » 29. Jun 2008 00:23

Hallo,


das LuftVG. schreibt vor

§16
Erlaubnisbedürftige Benutzung des Luftraumes

(1) Die folgende Arten der Benutung des luftraumes bedürfen im Übrigen der Erlaubnis

1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5KG Gesammtmasse
b)................
............

5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten FLugkörpern mit Eigenantrieb

Frage:

Was ist mit Modellen unter 5Kg aber ferngesteuert...?



http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf


Gruß


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A319Muck
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Re: LuftVG

Beitragvon A319Muck » 29. Jun 2008 12:35

Flugkörper ist die Bezeichnung für sämtliche Fluggeräte welche nicht genauer spezifiziert sind (damit man dem Gesetz kein Schnippchen Schlagen kann). Für alles, was die Beamten an Flugkörpern kannten, haben sie im LuftVG eine Definition von "Luftfahrzeugen" aufgestellt. Für Flugmodelle gilt demnach der Text, welcher nur Flugmodelle oder allgemein alle Luftfahrzeuge betrifft, egal ob ferngesteuert oder nicht.

Eine gute Zusammenfassung aller relevanten Regeln findet sich hier:

http://members.aon.at/mf-bierbaum/Model ... esetz.html
Long Beach
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Re: LuftVG

Beitragvon Long Beach » 6. Jul 2008 11:59

Bei Modellen schwerer als 21KG braucht man sogar eine Einzelzulassung vom LBA.
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hpag
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Re: LuftVG

Beitragvon hpag » 9. Aug 2008 07:46

Hallo
@Long Beach erst ab 25Kg muss eine Zulassung erfolgen.

Für Flugmodelle benötigt man auch eine Haftplichtversicherung, meine hat 4Mio.€ Deckung obwohl meine Modelle noch bei 2Kg Abfluggewicht liegen.

Grüsse
Heinz

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