Funksprüche

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Thai
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Funksprüche

Beitragvon Thai » 5. Jan 2008 22:44

Hallo,

hat jemand seiten wo man Funksprüche von flughäfen abhölen kann :?:

wäre bestimmt interesant :P :P

mfg Thai
[/img]


Joel Vogt
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Beitragvon Joel Vogt » 5. Jan 2008 22:50

Abholen? Wie geht das?

Abhören? Ja, aber ist in Deutschland nicht erlaubt... ;)

Und von ausserhalb Deutschland gibts: http://www.liveatc.net

Gruss

JOEL
Thai
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Beitragvon Thai » 5. Jan 2008 23:07

Abhören

sorry
Joel Vogt
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Beitragvon Joel Vogt » 6. Jan 2008 00:20

Es ist die Frage aufgetaucht, wie denn das bei liveatc.net funzt. Darum kurz ne Erklärung:

- Links auf "Live ATC Audio Feeds" klicken
- Oben in der hellblauen Leiste eine Region auswählen, zB EU für Europa
- Feed auswählen, zB den ersten, Amsterdam Radar. Dazu auf den grünen "LISTEN"-Button rechtsklicken und dann die Datei im MP3-Player (zB iTunes) abspielen

Viel Spass

JOEL
Winglet
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Beitragvon Winglet » 6. Jan 2008 00:23

Also ganz verboten ist das Abhöhren ja nicht wenn man ein Funksprechzeugniss besitzt darf man das.
Wem es viel Wert ist den Funk zuhöhren dem kann ich nur sagen es ist nicht so viel Aufwand solch einen Schein zu machen.
Thai
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Funksprüche

Beitragvon Thai » 6. Jan 2008 00:30

jetz gehts
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UA901
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Beitragvon UA901 » 6. Jan 2008 05:29

Für die Niederlande bzw. Schiphol im speziellen hätte ich noch:
http://www.atcbox.com/index.php
zu bieten.
Als besonderes Schmankerl bieten die auch einen Radar-Stream an, das sieht dann so aus: http://www.atcbox.com/liveradar/screenshots/Schiphol.png. Muß man jedoch "Goldmember" werden durch eine Einmalzahlung.
Also ich find's voll Klasse.
Bild

-->Die Jagd auf die 1 000 000km läuft<--
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Tiha
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Beitragvon Tiha » 6. Jan 2008 14:28

Winglet hat geschrieben:Also ganz verboten ist das Abhöhren ja nicht wenn man ein Funksprechzeugniss besitzt darf man das.
Wem es viel Wert ist den Funk zuhöhren dem kann ich nur sagen es ist nicht so viel Aufwand solch einen Schein zu machen.

Korrigiert mich, wenn das falsch ist was ich schreibe, aber selbst wenn Du das Funkzeugnis hast, ist es Dir nicht erlaubt mitzuhören, da Du es nur "im Dienst" anwenden darfst, oder?

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage,
Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S.
1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört
werden.
Der Inhalt anderer als [...].

In dem Falle, dass Du einfach so am Flughafen stehst und Funk mithörst, ist die Nachricht nicht mehr an Dich bestimmt, und somit ist es im weitesten Sinne des Gesetzes verboten.

Gruß Timo
Winglet
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Beitragvon Winglet » 6. Jan 2008 17:06

Das habe ich nicht gewusst. Ich habe gedacht das man damit befugt wäre, aber anscheinend falsch gedacht.

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