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LuftVG

Verfasst: 29. Jun 2008 00:23
von James
Hallo,


das LuftVG. schreibt vor

§16
Erlaubnisbedürftige Benutzung des Luftraumes

(1) Die folgende Arten der Benutung des luftraumes bedürfen im Übrigen der Erlaubnis

1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5KG Gesammtmasse
b)................
............

5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten FLugkörpern mit Eigenantrieb

Frage:

Was ist mit Modellen unter 5Kg aber ferngesteuert...?



http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf


Gruß

Re: LuftVG

Verfasst: 29. Jun 2008 12:35
von A319Muck
Flugkörper ist die Bezeichnung für sämtliche Fluggeräte welche nicht genauer spezifiziert sind (damit man dem Gesetz kein Schnippchen Schlagen kann). Für alles, was die Beamten an Flugkörpern kannten, haben sie im LuftVG eine Definition von "Luftfahrzeugen" aufgestellt. Für Flugmodelle gilt demnach der Text, welcher nur Flugmodelle oder allgemein alle Luftfahrzeuge betrifft, egal ob ferngesteuert oder nicht.

Eine gute Zusammenfassung aller relevanten Regeln findet sich hier:

http://members.aon.at/mf-bierbaum/Model ... esetz.html

Re: LuftVG

Verfasst: 6. Jul 2008 11:59
von Long Beach
Bei Modellen schwerer als 21KG braucht man sogar eine Einzelzulassung vom LBA.

Re: LuftVG

Verfasst: 9. Aug 2008 07:46
von hpag
Hallo
@Long Beach erst ab 25Kg muss eine Zulassung erfolgen.

Für Flugmodelle benötigt man auch eine Haftplichtversicherung, meine hat 4Mio.€ Deckung obwohl meine Modelle noch bei 2Kg Abfluggewicht liegen.

Grüsse
Heinz