LuftVG
Verfasst: 29. Jun 2008 00:23
Hallo,
das LuftVG. schreibt vor
§16
Erlaubnisbedürftige Benutzung des Luftraumes
(1) Die folgende Arten der Benutung des luftraumes bedürfen im Übrigen der Erlaubnis
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5KG Gesammtmasse
b)................
............
5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten FLugkörpern mit Eigenantrieb
Frage:
Was ist mit Modellen unter 5Kg aber ferngesteuert...?
http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf
Gruß
das LuftVG. schreibt vor
§16
Erlaubnisbedürftige Benutzung des Luftraumes
(1) Die folgende Arten der Benutung des luftraumes bedürfen im Übrigen der Erlaubnis
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5KG Gesammtmasse
b)................
............
5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten FLugkörpern mit Eigenantrieb
Frage:
Was ist mit Modellen unter 5Kg aber ferngesteuert...?
http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf
Gruß